20. Mai 2026

PPWR & Schweizer Verpackungsanforderungen: Was bedeutet das konkret für Ihr Unternehmen?

Die Anforderungen an nachhaltige Verpackungen steigen europaweit – und betreffen zunehmend auch Unternehmen in der Schweiz. Mit der neuen EU-Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle (PPWR) rücken Recyclingfähigkeit, Rezyklateinsatz und Kreislaufwirtschaft in den Mittelpunkt. Doch was bedeutet das konkret für Ihre Verpackungen – und wie können Sie sich frühzeitig darauf einstellen?

Was ist die PPWR – und warum ist sie relevant für Schweizer Unternehmen? 

Die PPWR ist eine EU-Verordnung mit dem Ziel, Verpackungsabfälle zu reduzieren und Materialkreisläufe zu schliessen. Auch wenn sie eine EU-Regulierung ist, betrifft sie viele Schweizer Unternehmen direkt – insbesondere dann, wenn Produkte in den EU-Markt exportiert werden. Gleichzeitig orientiert sich die Schweiz zunehmend an diesen Vorgaben und entwickelt ihre eigenen Anforderungen in Richtung Kreislaufwirtschaft weiter.

Die wichtigsten Anforderungen im Überblick

1. Recyclingfähigkeit wird Pflicht (Artikel 6 PPWR)

Gültig ab 01.01.2030 – Künftig dürfen nur noch Verpackungen in Verkehr gebracht werden, die recyclingfähig sind. 

Für Sie bedeutet das:
Materialwahl und Design werden entscheidend. 

Unsere Lösung:
Unsere Verpackungen bestehen aus: 

  • PP (Polypropylen)  
  • PE (Polyethylen)  
  • Aluminium

Diese Materialien sind etabliert, recyclingfähig und optimal für bestehende Verwertungssysteme geeignet. 

Ergänzend wichtig (Artikel 5 PPWR):
Neben der Recyclingfähigkeit stellt die PPWR auch Anforderungen an die eingesetzten Stoffe. Verpackungen dürfen ab 12. August 2026 keine Substanzen enthalten, die Recyclingprozesse beeinträchtigen oder Umwelt und Gesundheit gefährden.
Unsere Materiallösungen sind darauf ausgelegt, eine saubere und langfristig funktionierende Kreislaufführung zu ermöglichen.

2. Mindestanteil an Rezyklat (Artikel 7 PPWR)

Gültig ab 01.01.2030 – Die PPWR definiert verbindliche Mindestquoten für den Einsatz von recyceltem Kunststoff – mit einem entscheidenden Unterschied: 

Non-Food vs. Food-Anwendungen 

  • Non-Food-Verpackungen:
    → deutlich höhere Zielwerte (ca. 35 % bis 2030 
  • Food-Verpackungen:
    → niedrigere Quoten (ca. 10 %), aufgrund regulatorischer Einschränkungen  

Was bedeutet das konkret für Sie? 

Gerade im Non-Food-Bereich (z. B. Chemie, Industrie, technische Anwendungen) entsteht ein klarer Handlungsdruck – aber auch eine Chance. 

Unsere Stärke: Bereits heute über den Anforderungen 

Ein grosser Teil unseres Sortiments erfüllt diese Anforderungen schon heute: 

  • Verfügbar für verschiedene Anwendungen im Non-Food-Bereich  
  • Technisch erprobt und praxistauglich  

Damit liegen Sie bereits heute über den zukünftigen Mindestanforderungen der PPWR. 

3. Design for Recycling wird zum Standard 

Neben Material und Rezyklatanteil fordert die PPWR auch ein konsequentes Design for Recycling. 

Das bedeutet: 

  • möglichst Monomaterialien  
  • einfache Trennbarkeit  
  • Vermeidung von Verbundstoffen  

Ihr Vorteil mit unseren Produkten: 

Unsere Verpackungen aus PP. PE und Aluminium  sind bewusst als recyclinggerechte Monomateriallösungen ausgelegt – ein klarer Pluspunkt im Hinblick auf zukünftige Bewertungssysteme.

4. Reduktion von Verpackung und Materialeinsatz

Die PPWR setzt konkrete Ziele zur Reduktion von Verpackungsabfällen: 

  • –5 % bis 2030  
  • –10 % bis 2035  
  • –15 % bis 2040  

Für Unternehmen bedeutet das:
Effizienz wird genauso wichtig wie Materialwahl. 

Unsere Lösung: Mehr als nur Materialwahl 

Neben dem Einsatz von Rezyklaten verfolgen wir konsequent zwei weitere Ansätze: 

  • Eco-Line:
    Verpackungslösungen aus Rezyklaten oder in gewichtsoptimierten Varianten, die Material einsparen und Emissionen reduzieren  
  • Kontinuierliche Gewichtsoptimierung:
    Unsere Standard-Eimer wurden über Jahre hinweg gezielt weiterentwickelt und im Gewicht reduziert – ohne Einbussen bei Stabilität oder Qualität  

Das bedeutet für Sie:
Sie profitieren von nachhaltigen und gleichzeitig effizient konstruierten Verpackungslösungen. 

Hier unsere nachhaltige und gleichzeitig effizient konstruierte Verpackungslösungen

Und was gilt in der Schweiz?

Die Schweiz hat keine direkte Entsprechung zur PPWR, setzt jedoch eigene regulatorische Rahmenbedingungen.
Eine wichtige Grundlage ist die Verpackungsverordnung (VGV). Diese regelt unter anderem: 

  • Anforderungen an das Inverkehrbringen von Verpackungen  
  • den Umgang mit umweltrelevanten Stoffen  
  • sowie die Verantwortung von Unternehmen im Bereich Entsorgung und Verwertung  

Gleichzeitig entwickelt sich der Markt stark in Richtung: 

  • Kreislaufwirtschaft  
  • Ausbau von Recyclingsystemen für Kunststoffe  
  • stärkere Verantwortung entlang der Wertschöpfungskette  

Unsere Verpackungslösungen im Überblick 

Wir bieten Ihnen ein Portfolio, das bereits heute auf zukünftige Anforderungen ausgerichtet ist: 

  • Kunststoffeimer (PP) – falls gewünscht, auch mit hohem Rezyklatanteil 
  • Kanister & Fässer (PE) – falls gewünscht, auch mit hohem Rezyklatanteil 
  • Aluminiumflaschen – nahezu unbegrenzt recycelbar  

Besonders relevant für Sie:
Im Non-Food-Bereich erfüllen viele unserer Produkte bereits heute die zukünftigen Anforderungen an Rezyklateinsatz, Recyclingfähigkeit und Materialeffizienz. 

«Wer heute auf PPWR-konforme Lösungen setzt, ist auch im Schweizer Markt langfristig gut aufgestellt. »

David Aebi –  CEO Packstar GmbH

Fazit: Der richtige Zeitpunkt ist jetzt

Die regulatorischen Anforderungen werden weiter steigen – sowohl in der EU als auch in der Schweiz. 

Unternehmen, die frühzeitig handeln, profitieren: 

  • Rechtssicherheit  
  • Zukunftsfähige Verpackungslösungen  
  • Wettbewerbsvorteile im Markt  

Unsere Empfehlung:
Setzen Sie bereits heute auf Verpackungen, die kommende Standards erfüllen oder übertreffen. 

 

Sie möchten wissen, wie Sie Ihre Verpackungen PPWR-konform gestalten können oder welche Lösung am besten zu Ihrem Produkt passt?

Wir unterstützen Sie gerne – praxisnah und lösungsorientiert.

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